ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich und Anwendung

1.1. Für alle Aufträge (B2B) und sinngemäß auch für Leistungen und Lieferungen der Verkäuferin (B2B) gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (u.a. auf www.wolfplastics.eu).

2. Lieferung

2.1. Für jeden einzelnen Auftrag/Abruf bleibt die Vereinbarung der Lieferfrist vorbehalten. Lieferungen bzw. Abholungen erfolgen zu den mit dem Käufer vereinbarten Zeiten. Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Preise frei Haus vereinbart wurden. Für Abrufaufträge gilt eine maximale Abruffrist von 6 Monaten vom Tag der Bestellung an gerechnet. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb der Frist, behalten wir uns vor, die Ware ohne Ankündigung zuzustellen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.2 Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von 10% der Bestellung behalten wir uns vor.
2.3. Die Lieferfrist ist stets nur als annähernd zu betrachten. Gefahrenübergang findet stets ab Werk statt.

3. Lagerung

3.1 Der Kunde haftet für die in den Produktspezifikationen angegebenen Lagervorschriften.
3.2 Bestimmte Füllgüter lösen unter bestimmten Bedingungen (Temperatur, Belastung, Lagerdauer) Spannungsrisse in Kunststoffgebinden aus. Wir müssen daher unsere Gewährleistungspflicht für Gebinde, welche im befüllten Zustand länger als 6 Monate gelagert werden, ausschließen.
3.3 Die von uns gelieferten Kunststoffgebinde sind Einweggebinde.

4. Mängelrüge

4.1 Gemäß § 377 und § 378 UGB sind Lieferungen bei Übernahme vom Käufer oder ihm zurechenbaren Personen zu überprüfen. Übernimmt der Käufer die Ware nicht persönlich oder durch eine ihm zurechenbare Person, gilt sie als mangelfrei zugestellt. Allfällige Mängel einer Lieferung sind vom Käufer unverzüglich am Zustell-/Abholort bzw. versteckte Mängel sofort nach deren Auftreten, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Die Ware ist bis zur endgültigen Klärung bei sonstigem Haftungsausschluss nicht zu verwenden und beim Käufer ordnungsgemäß zu lagern.
4.2 Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Reklamation der Gesamtlieferung führen. Bei zu Recht erfolgten Beanstandungen ist uns zunächst Gelegenheit für eine Ersatzlieferung zu geben. Es steht uns frei, entweder eine Ersatzlieferung zu leisten oder eine dem fakturierten Wert entsprechende Gutschrift zu geben. Weitere Forderungen darüber hinaus sind in jedem Falle ausgeschlossen. Retoursendungen werden erst nach unserer vorherigen schriftlichen Zusage übernommen.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

5.1. Branchenübliche Qualitätsschwankungen und Abweichungen beim Material oder im Druck berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Forderungen nach Preisnachlässen.
5.2. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge kann die Verkäuferin innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl einen Nachtrag des Fehlenden, eine Verbesserung der Sache oder deren kostenlosen Austausch vornehmen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach auf den Wert des mangelhaften, von uns gelieferten Produktes beschränkt. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung sind, abgesehen von einem gesetzlich zwingenden Recht auf Wandlung, ausgeschlossen.
5.3. Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, können nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden. Das Vorliegen groben Verschuldens hat der Geschädigte zu beweisen. In jedem Fall umfassen Schadenersatzansprüche nur die Behebung des erlittenen Schadens, nicht aber auch weitere Ansprüche wie z.B. wegen Folgeschäden oder entgangenem Gewinn.

6. Produkthaftung

Der Käufer ist verpflichtet, in allen produkthaftungsrechtlichen Belangen mitzuwirken, um Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen die Verkäuferin richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Verkäuferin verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.1

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis gilt nur für den laufenden Auftrag. Bei Nachbestellungen behalten wir uns eventuelle Preisänderungen vor. Bei Abrufaufträgen gelten bestätigte Preise bis zum Ende der Abruffrist (6 Monate), vorausgesetzt, dass in diesem Zeitraum nicht wesentliche Erhöhungen der Rohstoffpreise eintreten bzw. wir vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten.
7.2. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle, auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug, beansprucht die Verkäuferin Verzugszinsen in Höhe 10% sowie Mahnspesen in der Höhe von 1,2% des noch ausstehenden Forderungsbetrages, jedoch mindestens € 18, sowie die entstandenen Inkassospesen samt anwaltlicher Interventionskosten.
7.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit eigenen Ansprüchen gegen die Forderungen der Verkäuferin aufzurechnen. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, oder werden schlechte Vermögensverhältnisse (Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, Exekution etc.) bekannt, ist die Verkäuferin vorbehaltlich der Geltendmachung anderer Ansprüche berechtigt, sämtliche Rechnungen ab Rechnungsdatum fällig zu stellen und von allen Verträgen zurückzutreten. Bei Aufrechterhaltung des Vertrages kann die Verkäuferin weitere Lieferungen oder Leistungen aus laufenden Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers zurückbehalten und Vorauszahlungen verlangen. Bei Nichteinhaltung von Vertragsverpflichtungen seitens des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware aus der Verwahrung des Käufers selbst wegzunehmen, und verzichtet der Käufer auf das Recht der Besitzstörungsklage aus diesem Titel.

8. Rücktritt vom Vertrag

Rohstoffmangel, länger andauernde Maschinendefekte, Zulieferverzögerung, Streiks, Transportschwierigkeiten, sowie generell alle Fälle eines von der Verkäuferin unverschuldeten Lieferverzuges einschließlich höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Aufstände, etc.) berechtigen die Verkäuferin, die Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Käuferin Schadenersatzansprüche hat.

9. Sicherungsrechte

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Verkäuferin. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer eine Verpfändung der Ware oder Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nicht gestattet.
9.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung und/oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

 

10. Verwendung von Albacross

Neben der Nutzung von Google Analytics verwendet diese Website den Dienst Albacross (Kungsgatan 26, 111 35, Stockholm, Sweden). Albacross greift auf die Liste der von Google Analytics in der Auswertung bereitgestellten IP-Adressen der Websitebesucher zu und verlinkt die Liste der IP-Adressen mit Informationen über die Firmen, die im Internet unter diesen IP-Adressen zu finden sind. Aufgrund der schon bei der Nutzung von Google Analytics durchgeführten Kürzung der IP-Adressen der Websitebesucher wird ein direkter Personenbezug nicht hergestellt. Ein Personenbezug kann sich bei der Durchsicht der verlinkten Firmeninformationen vermutungshalber ergeben. Falls die betroffene Person nicht mit dem Tracking der genannten Informationen einverstanden ist, kann hierbei der Verantwortliche kontaktiert werden, welcher sich um die umgehende Löschung der erhobenen Daten annimmt.

 

11. IT-Sicherheit

Die Verkäuferin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie alle organisatorischen und technischen Maßnahmen ergriffen hat, um Cybercrime-Attacken weitestgehend auszuschließen bzw. zu vermeiden. Diese Maßnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und werden laufend aktualisiert. Für den Fall, dass es doch zu Störungen oder Ausfall der IT-Systeme kommen sollte, schließt die Verkäuferin die Haftung für daraus resultierende negative Folgen, insbesondere Schäden, aus. 

12. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für die Verkäuferin sachlich zuständige Gericht in Leoben zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Unwirksamkeit

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierter Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Kauf- und Liefervertrages. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam.

14. Sonstige Bestimmungen

Der Käufer erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten innerhalb der Unternehmensgruppe der Verkäuferin zur Erbringung aller in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erfassten Leistungen sowie zu Werbezwecken. Dem Käufer steht ein jederzeitiges Widerrufsrecht zu.

 

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